Mitarbeiter-PC-Programm (MPP)

Hochwertige Technik für Ihr Team, steuerbegünstigt und ohne Mehrkosten. Sie möchten Ihre Mitarbeitenden mit moderner Technik ausstatten, ohne Ihr Budget zu belasten? Das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP) macht genau das möglich.

Mann arbeitet am Schreibtisch, schreibt in Notizbuch vor einem Laptop mit einer Webseite über Mitarbeiterangebote von JobHandy.

Was ist das Mitarbeiter-PC-Programm (MPP)?

Das Mitarbeiter-PC-Programm ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, moderne Technik wie Smartphones, Tablets, Laptops oder Rechner steuervergünstigt zu nutzen. Durch eine Entgeltumwandlung wird die monatliche Mietrate direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch weniger Lohnsteuer anfällt.

Die Mitarbeitenden sparen so gegenüber dem Direktkauf und profitieren gleichzeitig von neuester Technik. Für das Unternehmen ist das Programm dabei kostenneutral: Es entstehen keine Setup-Kosten, keine monatlichen Lizenzgebühren und kein zusätzliches Budget. JobHandy übernimmt die komplette Abwicklung.

Frau mit Brille spricht lächelnd am Telefon, sitzt in einem Café und hält einen Stift über ein Notizbuch.

So funktioniert das Mitarbeiter-PC-Programm

Das Unternehmen schließt einen Rahmenvertrag ab

Unternehmen können das MPP für ihre Mitarbeiter anbieten, indem sie mit JobHandy zusammenarbeiten.

Der Mitarbeiter wählt sein Wunschgerät aus

Sie können aus einer Vielzahl moderner Geräte wählen, darunter Smartphones, Tablets, Laptops oder Rechner.

Die Abwicklung erfolgt über den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber mietet das Gerät und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung. Die Kosten werden über die Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Die steuerlichen Vorteile greifen sofort

Da die Mietrate vom Bruttogehalt einbehalten wird, fällt auf den Betrag keine Lohnsteuer an. Somit zahlen Mitarbeiter effektiv weniger für das Gerät als bei einem klassischen Kauf.

Nach Ende der Laufzeit besteht eine Kaufoption

Mitarbeiter können optional ihr Gerät nach Ablauf der Mietdauer zu weiteren 2-4 Raten (abhängig von Produkt und Zustand) übernehmen oder einfach zurücksenden.

Welche Geräte können über das MPP genutzt werden?

Smartphones

Tablets

Laptops

Desktop-PCs

Zubehör

Gesetzliche Grundlage und steuerliche Vorteile

Das MPP basiert auf der gesetzlichen Regelung gemäß § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG). Diese besagt, dass die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, einschließlich Smartphones, steuerfrei sind.

Durch die Entgeltumwandlung sinkt das Bruttogehalt, wodurch weniger Lohnsteuer anfällt.

Vorteile für Arbeitnehmer

Kosteneinsparung: Durch die steuerliche Begünstigung sparen alle bis zu 50% auf die neueste Technik.

Abgesichert: Für alle Smartphones, Laptops, Tablets und Computer besteht die Option ein Basis- oder Premium Schutzpaket kostenpflichtig hinzuzufügen. Damit ist alles gegen unvorhergesehene Schäden abgesichert.

Zubehör: Zu jedem JobHandy-Gerät können Sie auch das passende Zubehör aus einer großen Auswahl vergünstigt beziehen.

Keine Bonitätsprüfung: Es findet keine Bonitätsprüfung oder SCHUFA-Abfrage statt.

Kaufoption: Nach der Mietlaufzeit kann das Gerät auf Wunsch gegen 2-4 weitere Raten übernommen werden.

Lächelnde Frau sitzt am Tisch im hellen Raum mit Laptop und Pappbecher, umgeben von Zimmerpflanzen.
Ein lächelnder Mann mit Brille und brauner Jacke führt ein Telefonat in einem eleganten Restaurant bei Tageslicht.

Vorteile für Arbeitgeber

Mitarbeiterbindung: Ein attraktives Benefit, das die Zufriedenheit und Motivation der bestehenden Mitarbeiter steigert.

Mitarbeitergewinnung: Benefits helfen dabei neue Talente für Ihr Unternehmen zu begeistern.

Kosten neutrales Angebot: Keine Setup kosten, keine monatlichen Lizenzen oder anderweitigen Kosten. Das JobHandy Angebot ist für Ihr Unternehmen kostenlos.

JobHandy für Ihr Unternehmen.

Sie möchten erfahren, ob MPP für Ihr Unternehmen anwendbar ist? Wir zeigen Ihnen, wie Sie JobHandy implementieren können.

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Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Beim MPP wird ein Teil des Bruttogehalts in eine Mietrate für ein betrieblich überlassenes Gerät umgewandelt. Auf diesen Betrag fällt keine Lohnsteuer an (§ 3 Nr. 45 EStG). Arbeitgeber bieten so ein attraktives, kostenneutrales Benefit ohne Investitionskosten, Arbeitnehmer nutzen hochwertige Technik zu günstigeren Konditionen und dürfen die Geräte auch privat nutzen.

Über das MPP können Smartphones, Tablets, Laptops, Rechner, Smartwatches sowie passendes Zubehör wie Headsets, Monitore oder Tastaturen bezogen werden.

Der Ablauf ist digital und schlank: Rahmenvertrag mit JobHandy, Geräteauswahl durch den Mitarbeiter, Freigabe durch den Arbeitgeber, Lieferung und automatisierte Verrechnung über die Entgeltumwandlung.

JobHandy übernimmt die Bestellabwicklung, Logistik, Service und Support – der HR-Aufwand bleibt minimal.

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